Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN-Behindertenrechtskonvention damit ein einbeziehendes (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.
Am 26. März 2009, hat die Bundesregierung die UN -Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Nach 13 Jahren Kampf von Menschen mit Behinderung und deren Eltern, ist das Recht auf Bildung, inklusives Lernen in Deutschland in weiten Teilen immer noch nicht umgesetzt. Wir haben eine Mutter eines behinderten Jungen eingeladen von ihrem persönlichen Kampf zu berichten. Wir sind sicher, dass persönliche Erzählungen aus erster Hand das Problem sehr viel deutlicher machen als Zahlen und Statistiken.Moderation: Kornelia Wagner
Zoom-Meeting beitreten:
https://us06web.zoom.us/j/88270089540?pwd=U25zQzg4RnRLd0RyczVhQS9YdnhqQT09
Meeting-ID: 882 7008 9540
Kenncode: 965776