Die Vorstandssitzungen sind in der Regel parteiöffentlich, das heißt, alle Mitglieder des Kreisverbands München können als Gäste teilnehmen. Der Vorstand kann jederzeit Nichtöffentlichkeit beschließen (dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn es um Personalangelegenheiten geht). Gäste, die ein Anliegen haben, werden gebeten, sich möglichst bis etwa vier Tage vor der Sitzung bei den Vorsitzenden anzumelden und ihr Anliegen zu nennen, damit dieses auf der Tagesordnung berücksichtigt werden kann.