Mit zu Gast bei dem AK am 9.12.20: Katharina Dinter, sie ist Rechtsanwältin im Bereich der Asylgesetzgebung und wird zu der fehlenden medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen Flüchtlingen ohne Status durch den Entzug der Krankenkassenkarten einen Vortrag mit anschließender Diskussion halten.
Erwachsene Geflüchtete, die unter das AsylbLG fallen, erhalten in Bayern keine elektronische Gesundheitskarte. Das betrifft Geflüchtete, die noch nicht anerkannt sind und sich noch nicht 18 Monate in Deutschland aufhalten. Wenn sie zum Arzt wollen müssen sie einen Behandlungsschein vom Sozialamt vorlegen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte können die Geflüchteten hingegen jederzeit zum Arzt ihres Vertrauens gehen, der dann kompetent prüfen kann, ob eine Notbehandlung iSd. AsylbLG geboten ist oder nicht. Bei Interesse an der Veranstaltung könnt ihr uns eine email senden: kontakt-ak-migration@gruene-muenchen.de