Die Aufstellungsversammlung wird auch live gestreamt und ist hier abrufbar.
Digitale Aufstellungsversammlung der*des GRÜNEN Direktkandidat*in für den Wahlkreis 218 (München-Ost)
Vorgeschlagene Tagesordnung:
1. Begrüßung, Wahl- und Aufstellungsformalia
- Benennung des/der Versammlungsleiter*in und Wahl der/des Schriftführer*in
- Feststellung von ordnungsgemäßer Ladung und Beschlussfähig-keit
- Erläuterung der Formalia
2. Beschluss über das Wahlverfahren für die Aufstellungsversammlung
3. Geheime Wahl der*des Bewerber*in
4. Schließung der Versammlung
Aufgrund der Corona-Pandemie werden wir diese Aufstellungsversammlung mit einer Vorauswahl der Kandidierenden digital per Videokonferenz abhalten und zur Bestätigung des Ergebnisses dann eine anschließende Brief- und Urnenwahl durchführen. Die Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung über Openslides in einer „verdeckten Abstimmung“ durchgeführt.
Alle Details und die rechtlichen Grundlagen kannst Du auch nochmal der vorgeschlagenen Wahlordnung entnehmen. Diese findest Du anbei. Für Fragen zum Verfahren kannst Du Dich jederzeit an stadtbuero@gruene-muenchen.de wenden.
Anmeldung: Melde dich bitte unbedingt zur Versammlung an und registriere dich dort auch für die Briefwahl. Du kannst dich auch zur Briefwahl registrieren, wenn du nicht zur digitalen Aufstellungsversammlung kommen kannst.
Hier geht es zum Anmeldeformular: gruene-muenchen.de/anmeldung-aufstellung-218
Die Anmeldung zur Briefwahl ist bis einen Tag nach der digitalen Aufstellungsversammlung noch möglich. Wer sich nicht zur Briefwahl angemeldet hat, kann trotzdem an der Urnenwahl teilnehmen. Diese findet am 27. März 2021 zwischen 12 und 16 Uhr in der Kreisgeschäftsstelle (Sendlinger Str. 47, 80331 München) statt.
Abstimmungsberechtigt sind Grüne Mitglieder, die zum Termin der Aufstellungsversammlung im Wahlkreis wahlberechtigt sind, das heißt das 18. Lebensjahr vollendet haben mindestens drei Monate in Deutschland wohnen, ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Gewählt werden kann mit oder ohne Mitgliedschaft, wer zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.