Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer. Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit
Der Zustand des Mehrfamilienhauses in der Enhuberstraße 9 lässt darauf schließen, dass verschiedene Wohnungen im Haus seit Jahren unbewohnt sind. Wohnung und Ladenfläche im Erdgeschoss stehen offensichtlich leer, ebenso wie Wohnungen im 1. und 4. Stock.
Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand in der Enhuberstaße 9 bekannt?
2. Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Enhuberstaße 9 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
3. Wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Wenn der Leerstand nicht genehmigt ist, wurde ein Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet bzw. Bußgeld erhoben?
Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt ein entsprechendes Zweckentfremdungsverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum nicht länger entzogen wird.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Martha Hipp
Florina Vilgertshofer
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