Leerstand Mehrfamilienhaus Gabelsbergerstraße 39 – Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern – Wohnungsleerstand kontrollieren und die Zweckentfremdung verhindern und ahnden –

Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Der Zustand des Mehrfamilienhauses in der Gabelsbergerstr. 39 lässt darauf schließen, dass das Haus seit Jahren unbewohnt ist und dem Verfall preisgegeben wird.
Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand in der Gabelsbergerstraße 39 bekannt?
  2. Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Gabelsbergerstraße 39 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
  3. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  4. Wenn der Leerstand nicht genehmigt ist, wurde ein Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet bzw. Bußgeld erhoben?
    Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt ein entsprechendes Zweckentfremdungsverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.
    Antrag
    Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Martha Hipp
    Sigrid Eck
    Ruth Gehling
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