Antrag auf Auskunft über Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem
Wohnungseigentumsgesetzt in Erhaltungssatzungsgebieten

Die Maxvorstädter Bevölkerung fürchtet um ihre Wohnungen durch Aufteilung in
Eigentumswohnungen, durch Abriss und Neubau oder durch Luxussanierungen. Die Aufteilung in
Eigentumswohnungen kann nur in Erhaltungssatzungsgebieten verhindert werden.
Für eine Eintragung im Grundbuch als Sondereigentum einzelner Wohnungen oder Räume ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Lokalbaukommission Voraussetzung.
In Erhaltungssatzungsgebieten ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Wiederholt werden dem BA Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Erhaltungssatzungsgebieten
der Maxvorstadt mitgeteilt die aktuell genehmigt wurden. Wird der Antrag auf
Abgeschlossenheitsbescheinigung genehmigt können Häuser in diesen geschützten Gebieten
verkauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, ohne dass das Kommunalreferat davon
in Kenntnis gesetzt werden muss.
Die Vorgaben der Erhaltungssatzung werden dadurch ausgehebelt.
Der BA bittet um folgende Auskunft:

  1. Seit 1. März 2014 ist grundsätzlich für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Bereich einer Erhaltungssatzung eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Gilt diese Vorgabe heute noch immer? Wenn ja, was beinhaltet die Vorgabe der gesonderten Genehmigung?
  2. Werden Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Erhaltungssatzungsgebieten von der Lokalbaukommission generell genehmigt?
  3. Gibt es rechtliche Grundlagen, Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in Erhaltungssatzungsgebieten abzulehnen?
  4. Was kann die LH unternehmen, um die rechtliche Grundlage zu schaffen, die Genehmigungen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in Erhaltungssatzungsgebieten zu verhindern?
    Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Martha Hipp
    Sigrid Eck
    SabineThiele
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