Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern – Wohnungsleerstand kontrollieren und die Zweckentfremdung verhindern und ahnden – Leerstand Mehrfamilienhaus Schleißheimerstr. 158

Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer.
In dem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus in der Theresienstraße 158 sind lediglich noch zwei Wohnungen bewohnt, der Friseurladen im Erdgeschoss ist noch vermietet.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Theresienstraße 158 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
  2. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn nein, wurde ein Bußgeld erlassen?

    Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt eine entsprechende Zweckentfremdungsprüfung umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.

    Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Martha Hipp
    Sabine Krieger
    Ruth Gehling
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