Der BA 3 fordert den Stadtrat auf, die Forderung aus dem Koalitionsvertrag „die Stellplatzsatzung mit dem Ziel von weniger Flächenverbrauch zu reformieren“ so schnell wie möglich umzusetzen.

In der Maxvorstadt werden immer mehr Gebäude abgerissen und neu geplant. Diese neuen Gebäude müssen dann die geltende Stellplatzverordnung erfüllen. Diese verlangt meist einen Stellplatz pro Wohnung, außer es werden geförderte Wohnungen gebaut oder es liegen Mobilitätskonzepte vor. Dann kann der Stellplatzschlüssel auf bis zu 0,3 pro Wohneinheit gesenkt werden. Doch bei den Häusern, die in der Maxvorstadt abgerissen werden und neu gebaut werden, handelt es sich immer um Neubauten nach § 34 BauGB. Deshalb werden keine geförderten Wohnungen errichtet. Auch Mobilitätskonzepte werden bei einem einzelnen Haus, das meist hochpreisige Wohnungen anbietet, wahrscheinlich nicht vorkommen.

So werden in den nächsten Jahren vermehrt neue (Tiefgaragen-) Parkplätze in der Maxvorstadt entstehen. Das steht der vom Rathaus propagierten Verkehrswende und der Umverteilung von öffentlichem Raum zugunsten nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen diametral entgegen. Deshalb muss die Stellplatzverordnung so schnell wie möglich entweder abgeschafft werden (wie in Hamburg) oder so modifiziert werden, dass auch bei Neubau nach Abriss keine neuen Parkplätze entstehen müssen und damit keine Tiefgaragen gebaut werden müssen.
Das hätte auch den Effekt, die Versiegelung auf dem Grundstück zu reduzieren und würde die Baukosten senken.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sabine Krieger
Sigrid Eck
Martha Hipp

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