Beschluss des Stadtparteitags vom 25. November 2018 Verfahren zur Nominierung einer OB-Kandidatin oder eines OB-Kandidaten

Zur Nominierung eines OB-Kandidaten oder einer OB-Kandidatin der Münchner Grünen für die Kommunalwahl 2020 wird folgendes Verfahren angewandt:

Bis 31. Januar 2019 kann jedes Mitglied der Münchner Grünen gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich seine Absicht erklären, als OB-Kandidat*in anzutreten. Hierfür bedarf das erklärende Mitglied die Unterstützung von drei Ortsverbänden oder von 100 weiteren Münchner Mitgliedern. Einzelmitglieder und Ortsverbände können jeweils mehrere Bewerber*innen unterstützen. (Stichtag Mitgliedschaft: 25. November 2018)

Wenn mehr als eine Bewerbung um die OB-Kandidatur vorliegt, wird wie folgt vorgegangen:

  • Im Februar 2019 findet ein öffentliches OB-Forum statt. Auf diesen können die Bewerber*innen ihr Programm und ihre Ziele vorstellen und sich der Diskussion stellen.
  • Im März 2019 werden alle Mitglieder der Münchner Grünen schriftlich befragt und können jeweils für eine*n Bewerber*in ihr Votum abgeben.

Wenn lediglich eine Bewerbung um die OB-Kandidatur vorliegt, wird wie folgt vorgegangen:

  • Die Münchner Grünen geben ihr Votum für den Kandidaten oder die Kandidatin auf einer Stadtversammlung im März 2019 ab.

In beiden Fällen erfolgt die formale Aufstellung des OB-Kandidaten oder der OB-Kandidatin bei einer Aufstellungsversammlung nach den gesetzlichen Maßgaben. Dort stimmberechtigt sind dann die im entsprechenden Gesetz festgelegten Personen.

Hier geht es zum Beschluss als PDF.