Gerade jetzt in der Weihnachtszeit reichen wir einander die Hände, wir laden ein statt auszuschließen. Wir öffnen die Türen im Adventskalender und unsere Herzen für mehr Toleranz und Nächstenliebe.
Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende für den entschlossenen Kampf gegen den Rechtsruck in der Politik und unserer Gesellschaft – für mehr Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie!
Mit nur 60 Euro können wir Infomaterial wie z.B. Flyer finanzieren, mit 150 Euro erreichen wir enorm viele Menschen auf Social Media und mit 350 Euro ermöglichst Du eine Veranstaltung zur politischen Aufklärung, denn Wissen ist der Schlüssel im Kampf gegen Rechts. Jeder Euro zählt!
60 Euro
für z.B. 3000 Flyer
150 Euro
für z.B. 30.000 erreichte Social-Media-Nutzer*innen
350 Euro
für z.B. Unterstützung einer Veranstaltung
Um engagierte, überzeugende und erfolgreiche politische Arbeit und Wahlkämpfe führen zu können, sind wir auf Deine Spende angewiesen. Jeder Euro zählt! Wir sagen schon jetzt DANKE!
Ab einer Spende in Höhe von 300,- Euro schicken wir Dir nach unserem Jahresabschluss unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu. Für Spenden unter 300,- Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Nachweis per Kontoauszug.
Beachte bitte unsere allgemeinen Hinweise zu Spenden und Steuern sowie unseren Spendenkodex.
Wichtige Infos rund um deine Spende:
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).
Beispiel 1:
Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.
Beispiel 2:
Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.
Beispiel 3:
Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.
Beispiel 4:
Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.
Staatliche Unterstützung für Spenden
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR pro Person und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Cent pro Euro Zuwendung.
Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.