Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern – Wohnungsleerstand kontrollieren und die Zweckentfremdung verhindern und ahnden – Leerstand Mehrfamilienhaus Schraudolphstraße 30

Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnraum in der Maxvorstand zu finden wird immer schwieriger bis unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser lange Zeit leer.

Das Mehrfamilienhaus in der Schraudolphstraße 30 steht seit Jahren leer, lediglich der Getränkeladen im Erdgeschoss ist noch vermietet.
Leerstand mehr als 3 Monate wird zur Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Der BA Maxvorstadt bittet das Amt für Wohnen und Migration der LH München um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand in der Schraudolphstraße 30 bekannt?
  2. Wurde der Leerstand bzw. die Zweckentfremdung in der Schraudolphstraße 30 vom Amt für Wohnen und Migration genehmigt?
  3. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wenn der Leerstand nicht genehmigt ist, wurde ein Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet bzw. Bußgeld erhoben?

Sollte dem Amt für Wohnen und Migration der Leerstand nicht bekannt sein, fordert der BA Maxvorstadt eine entsprechende Zweckentfremdungsverfahren umgehend einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass der Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht länger entzogen wird.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Martha Hipp
Ruth Gehling
Sabine Thiele

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