Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil zu Luftschadstoffen die Rechte der Bürger*innen gestärkt. Demnach verstoßen bereits Überschreitungen an einzelnen Messstellen gegen EU-Recht. Mittelwerte heranzuziehen, ist nicht zulässig. „Das Urteil des EuGH ist eine schallende Ohrfeige für die bayerische Staatsregierung“, sagt unsere Vorsitzende Gudrun Lux.
„Es kann nicht sein, dass Stadtkinder schlechtere Lungenwerte haben als Kinder, die auf dem Land aufwachsen – und nur, weil die CSU-geführte bayerische Regierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Statt sauberer Luft gibt‘s in München saubere Grenzwertüberschreitungen. Dass das so nicht geht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof festgestellt“, sagt Gudrun Lux. Und weiter: „Das Urteil des EuGH ist eine schallende Ohrfeige für die bayerische Staatsregierung, denn die ist für die Luftreinheit in München verantwortlich. Seit 2017 liegt ein rechtskräftiges Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor, in dem der Freistaat aufgefordert wird, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürger*innen in München wirksam vor Schadstoffen zu schützen – auch Fahrverbote sollten laut Gericht geprüft werden. Der Freistaat ignoriert dieses Urteil aber seit mehr zwei Jahren – ein Skandal auf Kosten von Kindern, älteren Menschen und allen anderen Bürger*innen, die noch immer an vielen Straßenabschnitten in München schädliches Stickstoffdioxid einatmen müssen.“
Vor allem entlang des Mittleren Rings werden die Grenzwerte deutlich überschritten. Der Europäische Gerichtshof hat nun bestätigt, dass jede Überschreitung, auch an einzelnen Messstellen, einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt – Mittelwerte heranzuziehen ist nicht zulässig.
„Das bedeutet, dass sowohl der Freistaat als auch die Stadt München endlich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen ergreifen müssen und sich nicht darauf ausruhen können, dass sich die Werte an einigen Messstellen zuletzt gebessert haben. Der permanente Rechtsbruch der Staatsregierung muss ein Ende haben“, so Lux.