„CSU präsentiert sich ideologisch stramm als Lobbypartei für die Autoindustrie“

Münchner Grüne kritisieren Untätigkeit des Freistaats bei der Luftreinhaltung. 
Larifari statt saubere Luft – die Münchner Grünen fordern nach der richterlichen Anordnung von Zwangsgeld gegen den untätigen Freistaat erneut Taten statt Worte.

„Es ist ein Skandal, dass die CSU-Regierung Gerichtsentscheide mal eben so ignoriert“, so Grünen-Vorsitzende Gudrun Lux. „Das allein ist schon ein fürchterliches Signal für unsere Demokratie und Gewaltenteilung! Die CSU präsentiert sich wie mal wieder ideologisch stramm als Lobbypartei für die Autoindustrie. Rechtsprechung wie auch Gesundheit der Menschen sind dieser Partei dabei offensichtlich ziemlich egal.“

„Gerichtbarkeit ist in einer Demokratie ein hohes Gut! Es kann nicht sein, dass die Umweltministerin sich über eine Anordnung des Verwaltungsgerichtshofs bewusst hintergeht und mal eben so ein Zwangsgeld in Kauf nimmt“, so Sylvio Bohr, Co-Vorsitzender der Münchner Grünen.

Gudrun Lux sagt: „Gerade hier in München sind wir Opfer von Abgasen und Verkehrskollaps. Wer meint, saubere Luft gibts ohne massive Einschränkungen für Verbrennungsmotoren in der Stadt, der ist auf dem Holzweg. Wo Gift aus Auspuffen in die Luft geblasen wird, da sollen unsere Kinder spielen? Was ist denn wichtiger: Das Recht auf freie Fahrt für Autos oder das Recht auf gesunde Luft für Menschen? Wir Grüne bleiben unnachgiebig: Wir wollen saubere Luft und zwar sofort.“

„Blaue Plakette, endlich Vorfahrt fürs Rad, ein gescheiter Ausbau der Tramverbindungen, Busspuren und vieles mehr – wir legen ständig gute und fundierte Vorschläge vor, wie wir Luft und Leben schützen könnten. Aber die Regierung will offensichtlich nicht“, ergänzt Sylvio Bohr.

Das Verwaltungsgericht hat am Montag den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro verurteilt, weil die Fortschreibung des Luftreinhalteplans kein wirksames Konzept vorsieht. Die Vorsitzende Richterin nannte den Abschnitt über Dieselfahrverbote eine „Larifari-Seite“. Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Verwaltungsgericht wegen der Einhaltung der Grenzwerte für Schadstoffbelastungen angerufen.