Schutz des „Landschaftsschutzgebiet Isar“ und der Isarbrücken vor Silvesterraketen und Böllern

Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage vom Juni 2016 zeigt:

  • es bestehen messbare Beeinträchtigungen für die Tierwelt, sowohl für Wildtiere, als auch Haustiere, die durchaus auch längerfristig Schaden verursachen können
  • in dichtbesiedelten Kommunen oder Gebieten ist ein Verbot möglich
  • (Unbeachtet blieb in Anfrage und damit auch der Antwort leider die Müllsituation)

Die Grünen München setzen sich über den Stadtrat und betroffene Bezirksausschüsse dafür ein, das „Landschaftsschutzgebiet Isar“ und die Isarbrücken vor Silvesterraketen und Böllern zu schützen.

Die Grünen sind die Partei in München, die sich in München am deutlichsten für den Erhalt, den Schutz und die Erweiterung von Grünflächen einsetzt. Für den innerstädtischen Grüngürtel sollte es daher Priorität haben, ihn keinen besonderen Belastungen auszusetzen.
Ein zusätzlicher Aspekt ist, dass der Müll im schlecht zu reinigenden Bereich der Isar oft wochen-, gar monatelang liegenbleibt – ein Kontrastprogramm zu allen Bemühungen, die Müllbelastung zu minimieren und die Isar als sauberen Freizeitbereich zu erhalten.

Es geht bei dem Anliegen nicht um ein Verbot von Krachern und Raketen, sondern um das Einräumen von Schutzbereichen, also von Ausnahmen.
Menschen, die an Silvester mit Raketen und Böllern feiern wollen, sollen das tun. Doch sollte es auch Bereiche geben, die Menschen gerecht werden, die nicht im Raketenhagel den Jahreswechsel genießen wollen, vielleicht sogar mit ihrem Hund.

Zudem gibt es für Wildtiere keinen sicheren Unterschlupf. Es bleibt die Flucht, oder das Aushalten der Umstände mit dem Risiko, Schaden zu nehmen, wie in der Antwort beschrieben.
Der Tierpark Hellabrunn liegt im betroffenen Bereich. Hier leben in Konzentration Tiere, die nicht fliehen können, sondern lediglich geschützt werden können. Auch die Bürger*innen können hier einen Beitrag leisten.

Die Maßnahme sollte zwei Jahre informativ begleitet werden, z.B. über Flyer in den betroffenen Bezirken, oder Plakate, direkte Ansprache und ggf. eine Anpassung der Landschaftsschutzrichtlinien.
Idealerweise sollen sich die Bürgerinnen und Bürger freiwillig und gerne an das Raketen- und Böllerverbot halten, so dass eine Kontrolle des Gebots nur stichprobenartig durchgeführt werden muss, genau wie bei dem Gebot, nicht auf Bürgersteigen Rad fahren zu dürfen.