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Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit

Pressemitteilung der Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN im Bezirksausschuss 16 / Ramersdorf-Perlach:

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit: ein ganzes Bündel von Vorteilen

330 Tempo-30-Zonen gibt es in München, die mittlerweile 80 bis 85 Prozent des gesamten Straßennetzes umfassen. Welchen Sinn hat da eigentlich noch eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wie sie die Straßenverkehrsordnung nach wie vor festlegt? Die Folgen sind ein schlechterer Verkehrsfluss, ein verwirrender Schilderwald und ein Flickenteppich der Höchstgeschwindigkeit je nach Straßenseite und Uhrzeit. Auch für die Verkehrssicherheit, die Vermeidung von Lärm und schädlichen Emissionen sowie für die Aufenthaltsqualität auf den Straßen böte Tempo 30 eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Grüne Fraktion im Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach will das Problem daher grundsätzlich angehen und Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit auf Münchens Straßen machen.

Da die Stadt dies nicht einfach anordnen kann, fordert die Fraktion OB Dieter Reiter auf, sich im Namen der Stadt beim Bundesverkehrsministerium als Modellkommune für eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 zu bewerben.

BA-Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Mobilität, Paul Höcherl, verweist zur Begründung auf die vom Stadtrat beschlossene „Vision Zero“ – die Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf Null:

„Tempo 30 wäre ein großer Schritt zu mehr Sicherheit im Verkehr, denn beim Aufprall eines Autos auf eine Fußgängerin steigt ab ca. 30 km/h rapide die Wahrscheinlichkeit einer schweren oder tödlichen Verletzung. Bei Tempo 30 gibt es also tendenziell weniger Unfälle mit geringeren Folgen. Für die Verwirklichung der Vision Zero ist es daher unerlässlich, die Höchstgeschwindigkeiten an Verkehrsbereichen mit regelmäßigem Fuß- und Radverkehr auf gleichen oder naheliegenden Flächen zu reduzieren und nur noch auf baulich getrennten Hauptverkehrsadern 50 km/h zuzulassen. Auch der Deutsche Städtetag spricht sich daher schon seit langem für eine solche Regelung aus.“

BA-Mitglied Gunda Wolf-Tinapp betont die vorteilhaften Auswirkungen einer einheitlichen Tempo 30-Regelung auf das Stadtbild und die Einhaltung der Verkehrsregeln:

„Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit wäre viel übersichtlicher und verständlicher als der gegenwärtige Wald von Schildern, die je nach Tageszeit und Straßenabschnitt unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten festlegen. Die aktuell oft vorherrschende Unübersichtlichkeit führt auch zu mangelnder Geschwindigkeitsanpassung und Kontrolle der Tempo-30-Beschränkungen. Mit der neuen Regelgeschwindigkeit wäre allen klar: In München gilt rund um die Uhr Tempo 30. Ausnahmen gäbe es nur wenige auf baulich deutlich anders gestalteten Straßen – z.B. am Mittleren Ring. Dadurch könnte die Stadt übrigens auch die Zahl der Verkehrsschilder um ca. zwei Drittel reduzieren – von 12.000 auf 4.000. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für das Straßenbild, langfristig würde es auch den Unterhaltsaufwand für die Stadt verringern.“

Auch für Luftqualität und Klima wäre die reduzierte Regelgeschwindigkeit von Vorteil: In einer Stadt wie München, wo sich fließender Autoverkehr, Parksuchverkehr sowie der Radverkehr oft dengleichen Straßenraum teilen, harmonisiert Tempo 30 den Verkehrsfluss. Dadurch entstehen weniger Abgase, Aufwirbelungen, Reifen- und Bremsabriebe – Quelle von Schadstoffen wie Feinstaub- und Stickoxiden. Fraktionssprecher der Grünen, Werner Nüssle:

„Durch die Reduktion von Geschwindigkeit und Beschleunigungen sinkt auchder Spritverbrauch. Zusätzlich stärkt die Verkehrsberuhigung die Attraktivität des Radverkehrs, was die klimafreundliche Wirkung der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 indirekt verstärkt. Hierbei gilt es zu erproben, wie der ÖPNV trotz neuer Regelgeschwindigkeit beschleunigt werden kann, ebenso sind für den schienengebundenen ÖPNV Ausnahmen sicherzustellen.“

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im BA16 hat einen Antrag Tempo 30 am 04.02.2021 zur Abstimmung im Bezirksausschuss 16 eingereicht:

Antrag

Der Oberbürgermeister bewirbt sich für die Landeshauptstadt München beim Bundesverkehrsministerium als Modellkommune für eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30. Nur in ausgewählten, formell begründeten Hauptverkehrsadern soll die Höchstgeschwindigkeit Tempo 50 gelten. Die Landeshauptstadt München folgt damit dem Beispiel der Stadt Freiburg im Dezember 2020 und kommt damit dem einstimmig beschlossenen Ziel der Vision Zero einen wichtigen Schritt näher.