Der Länderfinanzausgleich (LFA) ist ein „bescheuertes System“, sagte mal Winfried Kretschmann. Und das zu Recht: Der LFA ist intransparent und strukturblind. Und er untergräbt die Solidarität der starken mit den schwachen Ländern. Er schafft für Geber- wie für Nehmerländer den falschen Anreiz, Steuern nicht zu erheben. Und reformiert werden muss er ohnehin. Im Jahr 2019 treten das Finanzausgleichsgesetz und das Maßstäbegesetz außer Kraft.
CSU und FDP stellen seit Jahren fest, was ihnen nicht passt. Ideen haben sie keine. Einige Landtagsfraktionen der Grünen hingegen hatten schon vor zwei Jahren die Entwicklung eines neues Konzepts für einen neuen Länderfinanzausgleich in Auftrag gegeben. Ausgearbeitet wurde das Modell von Prof. Dr. Nathalie Behnke (Uni Konstanz). Die Grünen im Bayerischen Landtag präsentierten und diskutierten am 4. Mai im Landtag den bisherigen Stand dieses Konzepts.
Die Kernpunkte des Konzepts sind: Der horizontale LFA zwischen den Ländern wird ersetzt durch einen Bund-Länder-Ausgleich, eine neue Verteilung der Umsatzsteuer nach Bedarfskriterien und der Finanzkraft der Bundesländer. Der Bund leistet zudem degressive Ausgleichszahlungen an die „Verliererländer“, als Ersatz für die auslaufenden Bundesergänzungszuweisungen.
Zu Beginn der Tagung referierte Prof. Dr. Stefan Korioth, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität München, über den aktuellen Länderfinanzausgleich. Er betonte die unbedingte Notwendigkeit eines Finanzausgleichs und machte klar, dass es für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht keine juristische Grundlage gibt.
Nach der detaillierten Vorstellung des Reformvorschlags durch Prof. Dr. Nathalie Behnke ging es dann in zwei Diskussionsrunden. Es moderierte die haushaltspolitische Sprecherin Claudia Stamm, und es debattierten die Grünen MdL’s aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg.
Claudia Stamm sieht in dem von Prof. Dr. Nathalie Behnke vorgestellten Modell eine gute Verhandlungsgrundlage für die Bundesländer: Der Vorwurf der FDP (die sich noch während der Veranstaltung per Pressemitteilung meldete), es werde der Zentralismus befördert, ist völlig unsinnig. Nach Prof. Dr. Nathalie Behnke sei dies ein Missverständnis, es gebe keine neuen Bundeskompetenzen. Es sei lediglich eine Änderung des Verteilungsmodells vorgesehen, die Antwort der FDP sei ein Reflex auf jede Form der Vertikalisierung.
Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht schade nur den Geberländern, denn frühere Klagen hatten nie eine dauerhafte Entlastung der Geberländer bewirkt, so Prof. Dr. Korioth. Er wies auch darauf hin, dass Klagen weitere Reformen blockieren und nicht befördern, und das zudem bei hohem zu erwartenden Kollateralschaden.
Eike Hallitzky, finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, fasste die Ergebnisse der Tagung zusammen: Der vorliegenden Reformvorschlag ist der erste Vorschlag für eine echte strukturelle Reform des Länderfinanzausgleichs. Wichtig sind die dynamischen Effekte des Konzepts: Da größere Teile der eigenen Steuern in den Länderhaushalten bleiben, steigt der Anreiz, Steuern auch tatsächlich einzunehmen. Die besonders in Bayern personell schlechte Ausstattung der Finanzverwaltung kann verbessert werden. Mittelfristig wird dieses leistungsfreundliche System in allen Bundesländern zu mehr Steuereinnahmen führen.
Das Konzept bietet außerdem die Chance, einen breiten Konsens zu erreichen. Die dabei mitschwingende mangelnde Solidarität zwischen den Bundesländern ist eine Gefahr für den Föderalismus.
Die Klagedrohungen von CSU und FDP führen zu nichts, sie zeugen nur von Politikunfähigkeit.
Link zum Konzept: www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/kurzfassung_pressemitteilung.pdf


