Schon seit langem bemüht sich die Grüne Stadtratsfraktion darum, Produkte aus Kinderarbeit aus dem städtischen Verantwortungsbereich zu verbannen. Besonders berüchtigt sind hier z.B. Grabsteine, deren Rohmaterial häufig aus Steinbrüchen in Indien oder China stammt, wo Kinder als billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Die Stadt München hatte die Aufstellung solcher Steine daher in ihrer Friedhofssatzung untersagt, musste sich aber zunächst der Klage eines Steinmetzes beugen.
Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine solche Regelung sehr wohl unter die Regelungskompetenz einer Kommune fällt.


