In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Freien Wähler hat die Bayerische Staatsregierung nur sehr allgemeine Auskünfte zu den rechtlichen Voraussetzungen der Videoüberwachung an Schulen gegeben und im übrigen an die Schulen und deren Träger verwiesen. Stadtrat Florian Vogel verlangt daher in einer Anfrage Auskunft über Zahl und Typ der Münchner Schulen, an denen Videoaufzeichnungen gemacht werden, über die Gründe, die zur Installation von Videoanlagen geführt haben und über die Länge der Frist, in der die Aufzeichnungen aufbewahrt werden. Vogel will außerdem wissen, wer an Münchner Schulen Zugriff auf die Daten hat und in wie vielen Fällen in den vergangenen zehn Jahren Videoaufzeichnungen an Münchner Schulen tatsächlich für rechtliche Verfahren genutzt wurden.
Florian Vogel: "Der Datenschutz aller Personen, die an den Schulen von Videokameras erfasst werden, muss in vollem Umfang gewährleistet werden. Es spricht daher alles dafür, die Videoüberwachung an Schulen nur in streng eingegrenzten und genau definierten Ausnahmesituationen anzuwenden. Eltern und Schülervertretungen sind im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit jedenfalls bei der Entscheidung über eine Videoüberwachung einzubinden."

