Arbeitsweise des Präsidium auf der Stadtversammlung
Stand Februar 2012, Änderungen in Anlehnung an die GO für Landesversammlungen (beschlossen auf LV in Bad Windsheim 22./23.11.2011) eingearbeitet
Funktion / Zusammensetzung des Präsidiums
- Die grundsätzliche Aufgabe des Präsidiums ist es, die Stadtversammlung neutral zu moderieren.
- Für jede Versammlung wird ein neues Präsidium gewählt.
- Das Präsidium umfasst meist 3-5 Personen, wobei idealerweise die Quotierung eingehalten wird und Mitglieder mit viel und wenig Präsidiumserfahrung gemischt werden.
Vorbereitung der Tagesordnung
- Es gibt etwa 1 Stunde vor der Stadtversammlung eine Vorbesprechung.
- Dabei sollten vom Stadtbüro und/oder dem Stadtvorstand die neuesten Informationen über weitere Anträge bzw. neue Änderungsanträge angefordert / geliefert werden.
- Die Anträge werden systematisiert (Welche Anträge schließen sich gegenseitig aus? Welcher Antrag stellt eine weiter gehende Fassung eines anderen dar?). Daraus muss abgeleitet werden, in welcher Form und Reihenfolge die Anträge abgestimmt werden. Wenn ein Antrag weiter geht als der andere, ist über diesen zuerst abzustimmen.
- Außerdem wird ein Vorschlag erarbeitet, wie über die Anträge diskutiert wird, also wie viele Redebeiträge mit welcher Redezeit zugelassen werden, ob es gesetzte Redebeiträge gibt, Quotierung ist zu beachten, wenn bei Debatten viele Wortmeldungen zu erwarten sind, Boxen aufstellen.
- „Standardverfahren“ sind: Antragvorstellung und Gegenrede; je 1/2/3 Pro- und Contra-Reden; allgemeine Aussprache (ggf. mit Boxen)
- Bei (Personen-)Wahlen: sichten, wer (voraussichtlich) kandidiert. Abmachen, in welcher Reihenfolge die KandidatInnen sich vorstellen (i.d.R. alphabetisch), welche Redezeit sie haben, ob es eine anschließende Personaldebatte geben soll. Die Redezeit muss den KandidatInnen möglichst früh mitgeteilt werden. Einen Vorschlag für den Wahlmodus (einzeln über die KandidatInnen abstimmen oder Zustimmungsblockwahl) ausarbeiten.
- Bei schriftlichen Abstimmungen / Wahlen: vor der Versammlung die Abstimmungsbehälter / -boxen vom Stadtbüro besorgen.
- Absprechen, wer welchen Tagesordnungspunkt moderiert, es ist sinnvoll, wenn jeweils zwei Präsidiumsmitglieder einen Tagesordnungspunkt (TOP) zusammen leiten (eine/r am Mikro, der/die andere Kontakt zur Versammlung).
- Mit möglichst vielen Beteiligten eines TOP vorher Kontakt aufnehmen.
Eröffnung
- Die Versammlung wird vom Vorstand eröffnet. Dieser schlägt das Präsidium und die ProtokollantIn vor, die Versammlung stimmt über diesen Vorschlag ab. Das Präsidium kommt erst dann nach vorne und übernimmt ab dann die Moderation.
- Die Tagesordnung wird vom Präsidium vorgestellt. Änderungsanträge werden abgefragt, dann muss die Versammlung über die Tagesordnung abstimmen.
Anträge
- Den TOP eröffnen und die zu behandelnden Anträge und ggf. Änderungsanträge mit Nummerierung durchgehen.
- Zunächst über das vorgeschlagene Vorgehen (wie viele Redebeiträge, Art der Abstimmung) abstimmen.
- Es gibt eine Redeliste (Nicht: „Rednerliste“!) für Frauen und eine für Männer (nicht „offen“), die Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd. Wenn die kürzere Redeliste abgearbeitet ist, wird die Versammlung befragt, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. Ggf. kommen GO-Anträge zum weiteren Verfahren aus der Versammlung.
- Jedes Mitglied hat Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Jede/r Anwesende hat grundsätzlich das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen (KV-Satzung § 6 (8)).
- Neue Änderungsanträge während der Diskussion sind nur in leserlicher Schriftform zulässig, idealerweise wird das dafür vorgesehene Formular verwendet. Änderungsanträge auf Antragsbegründungen sind unzulässig und werden nicht behandelt.
- Bei den Abstimmungen zunächst die Änderungsanträge abarbeiten. Die AntragstellerIn des ursprünglichen Antrags fragen, ob der Änderungsantrag übernommen wird. Wenn nicht, wird darüber abgestimmt.
- Stets Ja / Nein / Enthaltung abfragen, wenn das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig ist, wird die Abstimmung wiederholt und ausgezählt, dabei ggf. die Mitglieder bitten aufzustehen, auszuzählende Sitzreihen im Präsidium aufteilen.
- Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei gleich viel Ja- und Nein-Stimmen ist ein Antrag abgelehnt, Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Ein Antrag auf Satzungsänderung muss mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Wahlen
- Wenn sich ein Mitglied des Präsidiums zur Wahl stellt, verlässt es für diesen TOP das Präsidium.
- HelferInnen zum Einsammeln der Stimmzettel bestimmen und wählen.
- Vorbereitetes Wahlverfahren (Redezeit, Fragerunden etc.) abstimmen.
- Zunächst das zu wählende Amt benennen, dann die KandidatInnen alphabetisch vorlesen. Fragen, ob es weitere Kandidaturen gibt. Erst dann die KandidatInnenliste schließen und zur Vorstellung übergehen.
- Wenn es eine Personaldebatte gibt, können die Anwesenden im Anschluss an die Vorstellung Fragen und Anmerkungen zu den KandidatInnen stellen. Darauf achten, dass es zu keinen Beleidigungen kommt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei wichtigeren Ämtern die KandidatInnen auch aktiv bestimmte Fragen stellen lassen, um mehr Vorstellungszeit zu haben.
- Die Anwesenden fragen, ob sie bereit sind, zu wählen.
- Den Anwesenden die Abstimmung erklären, Anzahl der Stimmen (bei Zustimmungswahlen Anzahl der KandidatInnen, sonst Anzahl der zu wählenden Ämter bzw. Positionen), Namen der KandidatInnen nochmals verlesen. „Enthaltung“ muss explizit auf dem Zettel stehen, um als Enthaltung zu zählen, leere Zettel sind ungültig (macht einen Unterschied bei der Erlangung der absoluten Mehrheit oder bei Quoren), Stimmzettel mit Einträgen wie „Alle außer Person A, B, C…“ sind ebenfalls ungültig. Die Nummer des Wahlgangs muss auf dem Zettel stehen. Vorsicht wenn mehrere KandidatInnen den gleichen Vornamen haben – dann reicht der Vorname auf dem Zettel nicht.
- Stimmzettel einsammeln lassen. Den Wahlgang anschließend explizit schließen.
- Beim Auszählen sollte die Hälfte des Präsidiums weiter anwesend sein, nicht alle auszählen.
- Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses die Gewählten explizit fragen, ob sie die Wahl annehmen.
- Die eingesammelten Stimmzettel gehen nach der Auszählung an die ProtokollantIn.
- Wenn bei Wahlen (meist bei Delegiertenwahlen) Frauenplätze nicht besetzt werden können, können diese Plätze über ein Frauenvotum geöffnet werden, i.d.R. stellt eine Frau den Antrag, die anwesenden Frauen stimmen darüber ab.
- Die Wahlen zum Stadtvorstand und von Delegierten, sowie die Aufstellung von BewerberInnen für politische Wahlen sind geheim. In anderen Fällen kann offen gewählt werden, wenn sich kein Widerspruch erhebt (KV-Satzung § 12 (1)). Dies wird so gehandhabt, dass jedes Mitglied eine geheime Wahl beantragen kann und diesem Antrag ohne weitere Abstimmung entsprochen wird.
Geschäftsordnungsanträge
- GO-Anträge werden angemeldet, indem beide Hände gehoben werden. Sie sind sofort zu behandeln.
- Es gibt im wesentlichen GO-Anträge auf…
- … Änderung des Verfahrens
- … Nichtbefassung eines Antrages (erst nach Antragsvorstellung)
- … Sofortige Abstimmung (nach Antragsvorstellung, vor Eröffnung der Debatte)
- … Vertagung eines Antrages (erst nach Antragsvorstellung)
- … Schließen der Redeliste
- … Schluss der Debatte und Abstimmung
- … Aufteilung eines Antrags
- … geheime Abstimmung
- … Feststellung d. Beschlussfähigkeit (braucht keine Mehrheit. Übliches Vorgehen: Feststellung im Rahmen der nächsten regulären Abstimmung)
- … Rückholung eines Tagesordnungspunkts (Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich)
- … Misstrauensantrag gegen das Präsidium
- Zu GO-Anträgen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen. Die Kontrarede kann auch von einem Präsidiumsmitglied gehalten werden. Danach wird abgestimmt.
- Wichtig: Ein GO-Antrag darf keine inhaltlichen Ausführungen zum laufenden TOP enthalten („verkappte“ Debattenbeiträge).
Wichtigste Verhaltensregeln
- Das Präsidium nimmt keine eigenen Redebeiträge vor. Ein Präsidiumsmitglied kann sich nur dann inhaltlich an einem TOP beteiligen, wenn es für diesen Punkt das Präsidium verlässt.
- Unauffällig abstimmen, um nach außen hin möglichst neutral zu erscheinen.
- Fehler einräumen und korrigieren.
- Es ist zulässig, sich bei Unklarheiten kurz zurückzuziehen.
Frauenvotum
Ein Frauenvotum kommt zwar äußerst selten vor, aber wenn ein Präsidium dann nicht korrekt damit umgeht, ist seine Kompetenz schnell dahin. Deshalb ist es wichtig, über den § 4 Frauenabstimmung und Vetorecht des Frauenstatuts (à Satzung und Frauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Bayern) Bescheid zu wissen.

