Wahlverfahren bei den Stadtratswahlen

Die Kommunalwahl selbst

Die Stadtratswahl findet im Rahmen der bayerischen Kommunalwahlen statt. Unter allen größeren Wahlen ist sie wohl die komplizierteste, gibt der WählerIn dafür aber auch die größte Einflussmöglichkeit auf die genaue Zusammensetzung des künftigen Stadtrats.

Auf dem Stimmzettel stehen mehrere Wahlvorschläge / Listen mit je mehreren KandidatInnen zur Auswahl, die immer für das gesamte Stadtgebiet gelten (es gibt also keine Wahlkreise). Die Wahlvorschläge werden je von einer Partei oder einem Zusammenschluss von mehreren Parteien aufgestellt. Wir Grüne treten beispielsweise traditionell zusammen mit der Partei rosa liste an. Eine KandidatIn kann mehrfach (bis zu drei Mal) auf einer Liste stehen.

Die WählerIn hat 80 Stimmen, also genau so viele wie es Sitze im Stadtrat gibt. Die Stimmen können pauschal einer Liste und/oder einzelnen KandidatInnen gegeben werden. Man kann die Stimmen an KandidatInnen verschiedener Parteien vergeben (das sogenannt „Panaschieren“) und einzelnen KandidatInnen bis zu drei Stimmen geben (das „Kumulieren“). Gibt man neben einzelnen KandidatInnen auch einer Liste die Stimme, werden die insg. 80 Stimmen zunächst an die einzelnen KandidatInnen verteilt, die verbleibenden Stimmen der Reihe nach von oben nach unten an die KandidatInnen der gewählten Liste (da eine KandidatIn mehrfach auf einer Liste stehen kann, kann sie damit auch hier bis zu drei Stimmen erhalten; Parteien können dadurch einzelne KandidatInnen gezielt „pushen“). Will man eine Liste wählen, aber genau einer KandidatIn nicht geben, kann man diese aus der Liste streichen.

Sitzverteilung: Die 80 Sitze werden zunächst an die verschiedenen Listen verteilt, entsprechend der Gesamtzahl der Stimmen, die alle KandidatInnen dieser Liste zusammengerechnet im Verhältnis zu den anderen Listen erhalten haben. Innerhalb einer Liste werden die zustehenden Sitze dann der Reihe nach den KandidatInnen mit den meisten Stimmen zugeteilt.

Die Bezirksausschusswahlen funktionieren genau wie die Stadtratswahlen - nur eben auf den einzelnen Stadtteil bezogen. Auch hier ist kumulieren und panaschieren möglich. Wahlberechtigt sind für jeden BA die BürgerInnen, die im betreffenden Stadtteil wohnen.

Die Listenaufstellung

Die Liste für die Stadtratswahl wird von einer Aufstellungsversammlung zusammengestellt, die ungefähr ein Jahr vor den Stadtratswahlen stattfinden (also im Laufe des Jahres 2013). Wahlberechtigt sind alle Parteimitglieder des Kreisverbands München-Stadt.

Bei der Aufstellung der Liste ist § 12 unserer Satzung zu beachten, nach dem die Listen paritätisch besetzt sein müssen und für einen Listenplatz im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich ist. Das genaue Wahlverfahren werden wir hier noch rechtzeitig nachtragen. Wer sich bewerben will, sollte das mit einer öffentlichen Selbstvorstellung tun. Wie solche Bewerbungen aussehen können, sieht man beispielsweise im Stadtrundbrief vom Oktober 2007

Die Listenaufstellung für die Bezirksausschüsse übernehmen die für den jeweiligen Stadtteil zuständigen Ortsverbände. Auf einer Liste sollten so viele BewerberInnen stehen, wie der Bezirksausschuss Plätze hat, wobei einzelne BewerberInnen jeweils bis zu drei Mal auf der Liste stehen können. Das ist auch bei den Stadtratslisten so, bei den BAs aber deshalb besonders wichtig zu wissen, da hier gerade kleinere Ortsverbände manchmal Probleme haben, die Listen überhaupt voll zu besetzen. Motivierte BewerberInnen sind hier also besonders gerne gesehen!

Freitag, 18. Mai 2012
http://www.gruene-muenchen.de/partei/mandate/wahlverfahren/stadtrat/