Wahlverfahren bei der bayerischen Landtagswahl
Die Landtagswahl selbst
Bei den bayerischen Landtagswahlen hat jedeR BürgerIn zwei Stimmen: mit der Erststimme wählt man eine KandidatIn im aktuellen Stimmkreis. München bestand bei den Wahlen 2008 aus 8 Stimmkreisen. Die KandidatIn im Stimmkreis mit den meisten Stimmen kommt auf jedem Fall in den Landtag (sofern die zugehörige Partei die 5%-Hürde erreicht). Im Unterschied zur Bundestagswahl werden die Erststimmen aber auch zur Berechnung der Sitzverteilung im Landtag herangezogen. Das heißt, selbst wenn eine grüne KandidatIn im Stimmkreis nicht die Mehrheit erreicht, tragen Stimmen für sie/ihn zu weiteren grünen Landtagsplätzen bei und erhöhen dadurch die Chance der jeweiligen KandidatIn, trotzdem in den Landtag einzuziehen.
Bei der Zweitstimme geht es um die Wahlkreise, die deutlich größer als die Stimmkreise sind: München ist hier Teil des Wahlkreises Oberbayern. Für jeden Wahlkreis gibt es eine Liste pro Partei. Alle Stimmkreis-KandidatInnen sind (zwingend) auch auf der Wahlkreisliste, allerdings können auch weitere KandidatInnen auf der Wahlkreisliste stehen. Mit der Zweitstimme wird nun entweder eine konkrete Person aus den Wahlkreislisten, oder die Liste allgemein gewählt; ersteres ist üblicher, in beiden Fällen kommt die Stimme der jeweiligen Partei zugute.
Wie viele Sitze im Landtag eine Partei am Ende erhält, hängt von der Summe aus Erst- und Zweitstimmen ab, die auf KandidatInnen dieser Partei entfallen. Diese Sitze gehen nun zunächst an diejenigen KandidatInnen, die in Wahlkreisen die Mehrheit der Erststimmen bekamen. Danach werden die verbleibenden Sitze der Reihe nach an die KandidatInnen mit der höchsten Summe aus Erst- und Zweitstimmen verteilt.
Das hat zwei wahltaktische Auswirkungen. Zum einen für die KandidatInnen: Stimm- und Wahlkreis-KandidatInnen haben gegenüber Nur-Wahlkreis-KandidatInnen eine höhere Chance, in den Landtag einzuziehen, selbst wenn sie im Stimmkreis nicht die Mehrheit erlangen. Zum anderen für die WählerInnen: Eine Stimme für eine Wahlkreis-KandidatIn hilft dieser auf jedem Fall: entweder indem er/sie die Mehrheit bekommt und es damit automatisch in den Landtag schafft, oder, falls es nicht für die Mehrheit reicht, indem dadurch die Partei mehr Sitze erlangt und die KandidatIn bei der Vergabe dieser Sitze eher „an der Reihe ist“.
Eine genauere Beschreibung des Wahlverfahrens mit einigen Feinheiten, die in der Beschreibung eben der Einfachheit halber ausgelassen wurden, gibt es auf Wahlrecht.de, oder natürlich im Gesetz
über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid. Die genaue Liste aller Stimmkreise (in der neuen Fassung für 2013) gibt es in diesem PDF.
Die Listenaufstellungen
Die Aufstellung für die Landtagswahlen 2013 wird im Laufe des Jahres 2012 bis Anfang 2013 stattfinden. Wer sich also bewerben will, sollte dies also in absehbarer Zeit bekannt geben. Bei Fragen dazu hilft der Vorstand oder das Stadtbüro.
Die genauen Modalitäten sind noch nicht endgültig entschieden, daher im Folgenden das Verfahren, das bei den letzten Landtagswahlen verwendet wurde.
Zunächst werden die KandidatInnen der Stimmkreise gewählt:
Interessierte KandidatInnen werden gebeten, sich bis Februar 2012 beim Kreisverband München (Stadtvorstand oder Stadtbüro) zu melden.
Voraussichtlich im April 2012 wird es ein Vortreffen aller interessierten KandidatInnen geben um das weitere Vorgen zu besprechen.
Im Laufe des Septembers und Oktobers werden die KandidatInnen der Stimmkreise gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Mitglieder, die seit drei Monaten im jeweiligen Stimmkreis wohnen.
Die gewählten StimmkreiskandidatInnen sind automatisch in der Wahlkreisliste Oberbayern, die anschließend gewählt wird:
Die Wahl, wer auf der Wahlkreisliste steht und in welcher Reihenfolge, wird auf der Aufstellungsversammlung am 26./26. Januar 2013 in Rosenheim stattfinden. Die Bewerbung bis zur Wahl möglich.
Wahlberechtigt sind die Delegierte der verschiedenen Kreisverbände in Oberbayern. Wir in München wählen unsere Delegierte auf einer der Stadtversammlung kurz vor der Aufstellungsversammlung. Die Anzahl der Delegierten hängt von der Anzahl der Mitglieder im Kreisverband ab: pro angefangene 25 Mitglieder ein(e) Delegierte(r).
