Wahlverfahren bei den Europawahlen

Stand: Dezember 2011 Bis zur Wahl 2014 kann es noch zu Änderungen kommen, insbesondere da die bisher in Deutschland für die Europawahlen geltende 5%-Hürde als verfassungswidrig eingestuft wurde. Auch gibt es eine Initiative zur Wahlrechtsreform seitens des EU-Parlaments.

Die Europawahl selbst

Deutschland hat im EU-Parlament derzeit 99 der 754 Sitze, davon sind gingen bei den letzten Wahlen 14 an grüne KandidatInnen. Ab 2014 stehen Deutschland 96 von dann 751. Sitzen zu.

Bei der Europawahl hat jede wahlberechtigte BürgerIn genau eine Stimme, die sie einer der vorgegebenen Listenvorschlägen geben kann. Die Listenvorschläge gelten jeweils entweder bundesweit für ganz Deutschland, oder für ein einzelnes Bundesland. In der Praxis sind fast alle Listenvorschläge bundesweit (eine Ausnahme ist z.B. die CSU, die nur in Bayern antritt).

Die deutschen Sitze im EU-Parlement werden dann entsprechend dem Verhältnis der erlangten Stimmen an die Listen vergeben, und anhand der Reihenfolge auf dem Listenvorschlag an die einzelnen KandidatInnen.

Genauere Informationen gibt es unter anderem auf Wahlrechte.de und Wikipedia.

Freitag, 18. Mai 2012
http://www.gruene-muenchen.de/partei/mandate/wahlverfahren/eu_parlament/