Wahlverfahren bei der Bundestagswahl
Die Bundestagswahl selbst
Bei der Bundestagswahl hat jedeR BürgerIn zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man eine KandidatIn im aktuellen Wahlkreis. München besteht (seit 2002) aus vier Wahlkreisen: München Ost, Süd, Nord und Mitte/West. In jedem Wahlkreis stellt üblicherweise jede größere Partei eine KandidatIn zur Wahl, im Unterschied z.B. zur bayerischen Landtagswahl sind aber auch parteilose Einzelbewerber möglich. Die KandidatIn mit den meisten Stimmen bekommt einen Sitz im Bundestag.
Mit der Zweitstimme wird das Stärkeverhältnis der Parteien gewählt – und das der verschiedenen Landesverbände innerhalb der Parteien. Dazu stellt jede Partei in jedem Bundesland eine Liste mit den eigenen KandidatInnen auf. Die Zweitstimme gilt dann einer der je nach Bundesland unterschiedlichen Landeslisten. Die Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Bundestag wird danach berechnet, wie viele Zweitstimmen diese Partei im Vergleich zu den anderen insgesamt bekommen hat; wie viele dieser Sitze dann auf die einzelnen Landeslisten entfallen wird im Verhältnis der Zweitstimmen berechnet, die auf die jeweiligen Landeslisten entfallen. Die Sitze innerhalb einer Landes werden zunächst den über die Erststimme gewählten DirektkandidatInnen zugeteilt, die Verbleibenden entsprechend der Reihenfolge der Landesliste vergeben.
Wahltaktisch hat dieses Verfahren verschiedene Auswirkungen. Zum einen kann es gelegentlich sinnvoll sein, in einzelnen Wahlkreisen bei der Erststimme für die Wahl einer KandidatIn einer anderen Partei zu wählen. Beispielsweise warben wir 2009 (leider erfolglos) im Wahlkreis München-Nord für den SPD-Kandidaten Axel Berg, um wenigstens ein nicht-schwarzes Direktmandat in München zu erhalten. Zum anderen ist bei den Landeslisten die Reihenfolge der KandidatInnen wichtig, deutlich wichtiger als beispielsweise bei den Wahlkreislisten der Landtagswahl.
Die Listenaufstellung
Die Ortsverbände der einzelnen Wahlkreise wählen auf einer Aufstellungsversammlung ihre/n Kandidat/in für den jeweiligen Bundestagswahlkreis. Danach werden auf einer bayernweiten Aufstellungsversammlung die Listenplätze auf der Landesliste der bayerischen Grünen vergeben.
