Wahlverfahren bei den bayerischen Bezirkswahlen

Die Bezirkswahlen selbst

Die Bezirkswahlen finden im Rahmen der Landtagswahlen statt. Jeder bayerische Wahlkreis bzw. Regierungsbezirk wählt einen eigenen Bezirkstag – in unserem Fall den Bezirkstag Oberbayern. Gewählt werden insgesamt mindestens 58 Bezirksräte (wegen Überhangs- und Ausgleichsmandaten sind es letztendlich in der Regel mehr, zurzeit insg. 68).

Das Wahlverfahren ähnelt dementsprechend auch dem der Landtagswahlen. Kurz zusammengefasst: jede BürgerIn hat zwei Stimmen: mit der Erststimme wählt man eine KandidatIn aus dem aktuellen Stimmkreis (von denen es in München acht verschiedene gibt), mit der Zweitstimme einen Listenvorschlag einer Partei oder eine konkrete KandidatIn einer der Listenvorschläge. Bei der Berechnung, wie viele Sitze eine Partei bekommt, zählt (wie bei der Landtagswahl und im Gegensatz zur Bundestagswahl) die Summe der Erst- und Zweitstimmen. Diese Sitze werden zunächst an diejenigen KandidatInnen vergeben, die in ihrem Stimmkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erlangen konnten – der Rest der Sitze wird der Reihe nach an die KandidatInnen mit den meisten Stimmen vergeben.

Die Listenaufstellung

Auch die Listenaufstellung für die Bezirkstagswahlen entspricht der für die Landtagswahlen. Wir verweisen hier daher einfach auf die Erklärung zur Landtagswahl.

Freitag, 18. Mai 2012
http://www.gruene-muenchen.de/partei/mandate/wahlverfahren/bezirkstag/