Kriterien für die Beteiligung innerhalb unseres Stadtrundbriefs
Wir Bündnisgrünen sind eine basisdemokratische Partei, in der sich jedes Mitglied gleichermaßen einbringen kann. Parteipositionen werden durch Mehrheiten unter den Mitglieder definiert, Ämter werden von allen Mitgliedern gewählt und nicht in Hinterzimmern oder kleinen Zirkeln bestimmt.
Ein wichtiges Instrument der Meinungsfindung und Diskussion ist unser monatlicher Stadtrundbrief. Hier werden Termine und Ankündigungen zusammengefasst, Berichte zu Veranstaltungen erscheinen, und alle Mitglieder haben das Recht, Beiträge im Stadtrundbrief zu veröffentlichen und die Meinungen der eigenen Parteifreundinnen und Parteifreunde hier zu erfahren. Als Rundbrief an alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen in München bietet er einen wichtigen Raum zur parteiinternen Kommunikation.
Für die Teilhabe am Diskussionsprozess im Stadtrundbrief verständigen wir uns auf folgende Regeln:
Grundsätze
Beiträge müssen sich mit für unsere Politik relevanten Themen beschäftigen.
Beiträge für den Stadtrundbrief dürfen keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
Beiträge dürfen niemanden beleidigen oder diffamieren.
Beiträge dürfen keine falsche Tatsachenbehauptungen enthalten.
Beiträge dürfen nicht der Werbung für parteiexterne Projekte, Unternemen oder Personen dienen.
Beiträge müssen den Autor/die Autorin namentlich nennen, Fotografien den Fotografen/die Fotografin. Deren Zustimmung zur Veröffentlichung im Stadtrundbrief muss vorliegen.
Fremde Quellen müssen als solche gekennzeichnet werden.
Die Zustimmung der abgebildeten Personen auf einem Foto zur Veröffentlichung im Stadtrundbrief muss vorliegen.
Verfahrensregeln
Texte müssen in Textdokumenten (z.B. in einem der Formate rtf, otf, doc, docx) vorliegen. Das Format pdf zählt nicht dazu.
Fotos müssen als jpg oder png eingereicht werden und dürfen nicht Bestandteil des Textdokumentes sein. Die Qualität der Fotos muss für den Druck ausreichen (in der Regel mindestens 1000 Pixel bis 2000 Pixel Breite).
Beiträge und Fotos müssen vor dem Redaktionsschluss eingereicht werden und der Autor/die Autorin muss für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Beiträge dürfen von der Redaktion redaktionell überarbeitet und/oder gekürzt werden, wenn dadurch der Sinn nicht verändert wird. Darüber wird der Autor/die Autorin rechtzeitig informiert.
Beiträge dürfen wegen Platzmangels maximal zwei Mal auf die jeweilige Folgeausgabe im nächsten Monat verschoben werden.
Textlängen
Stadtvorstand: 6.000 Zeichen (entspricht zwei Seiten)
Stadtratsfraktion: max. 12.000 Zeichen (vier Seiten inklusive Fotos und Abbildungen)
Ortsverbände: 3.000 Zeichen (eine Seite) plus eine halbseitiges Foto
Terminankündigungen: 1.500 Zeichen (halbe Seite)
Berichte und sonstige Beiträge: max. 6.000 Zeichen (zwei Seiten inklusive Foto)
Redaktion und Vorstand
