Anzeigenpreisliste Nr. 1
"Stadtrundbrief Grüne München“

(Stand: 7.11.2011)

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Mediadaten

Der Stadtrundbrief spricht alle Personen im Raum München an, die sich für grüne Politik interessieren. Neben den Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen sind das Menschen, die Mitglied werden wollen oder sich Bündnis 90/Die Grünen verbunden fühlen. Selbstverständlich erreicht der Stadtrundbrief und damit Ihre Anzeige auch alle Münchner MandatsträgerInnen in Stadtrat, Landtag, Bundestag und dem Europäischem Parlament.

Die Verteilung an die Mitglieder erfolgt per Direktversand. Drüber hinaus steht der Stadtrundbrief als Download auf der Homepage der Münchener Grünen zur Verfügung und kann per e-mail direkt bezogen werden.

Herausgeberin: Bündnis 90/Die Grünen. Kreisverband München,
Sendlinger Str. 47, 80331 München,
Tel.: 089/2014488, Fax: 089/2021814
stadtbuero(at)gruene-muenchen.de, www.gruene-muenchen.de 
Redaktion und Anzeigen: Claude Unterleitner, Thorsten Siefarth (Redakteure)
redaktion@gruene-muenchen.de
Wolfgang Leitner (Anzeigen)
anzeigen(at)gruene-muenchen.de 
Erscheinungsweise: monatlich (Ausgabe August entfällt)
Umfang: ca. 40 Seiten
Auflage: 1.200 Exemplare (Print) ca. 200 Aufrufe der digitalen Version auf der Homepage
Format, Farbe: A5, s/w (Digitaldruckverfahren)

Anzeigenpreise

Inserentengruppe 1 (gemeinnützige Organisationen)

20 Prozent Rabatt auf die unter Anzeigen genannten Preise

Inserentengruppe 2 (kommerzielle Anbieter von Waren und Dienstleistungen)

Anzeigen (Lieferung der fertigen Druckvorlage)

ganze Seite im Satzspiegel
(Platzierung durch die Redaktion)
150 €
1⁄2 Seite im Satzspiegel
(Platzierung durch die Redaktion)
80 €
1/4 Seite im Satzspiegel
(Platzierung durch die Redaktion)
50 €

Satzspiegel: 148 mm x 210 mm
Spaltenbreite: 61,883 mm
Druckunterlagen: Geschlossenes Illustrator EPS oder Freehand EPS (Schrift in Pfade konvertiert, Bilder eingebettet), druckfähige PDF-Dateien. Bitte senden Sie für jeden Anzeigenauftrag einen Kontrollausdruck/Proof mit.
Datenträger: CD, DVD, ZIP oder Übertragung per E-Mail

Die Rechnungsstellung und Belegexemplarzusendung erfolgen nach Erscheinen des Rundbriefs. Die Redaktion hat das Recht, Anzeigenaufträge abzulehnen.

Mengen- und Malstaffeln auf Anfrage.

Rückfragen an: Wolfgang Leitner, anzeigen(at)gruene-muenchen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

     
  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden im Stadtrundbrief von Bündnis 90/Die Grünen, KV München (Herausgeberin).
  2.  
  3. Die Herausgeberin behält sich vor, Anzeigen- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Explizit ausgeschlossen ist Werbung für Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Rüstung, Pornografie und Gen-Technik.
  4.  
  5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
  6.  
  7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Herausgeberin mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
  8.  
  9. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Herausgeberin nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Herausgeberin zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Herausgeberin beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltendes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preislisten bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragwertes fortsetzt.
  10.  
  11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Herausgeberin unverzüglich Ersatz an. Die Herausgeberin gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
  12.  
  13. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für die Herausgeberin sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die Herausgeberin keine Haftung. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der Herausgeberin auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
  14.  
  15. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
  16.  
  17. Die Rechnung ist innerhalb vier Wochen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
  18.  
  19. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von mindestens 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Herausgeberin kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorlegen eines wichtigen Grundes ist die Herausgeberin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die Herausgeberin erwachsen.
  20.  
  21. Die Herausgeberin liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden mindestens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
  22.  
  23. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und Lieferungen bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
  24.  
  25. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die Herausgeberin dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  26.  
  27. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für die laufenden Aufträge.
  28.  
  29. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.
  30.  
Mittwoch, 22. Mai 2013
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